RECHNUNGSSTELLUNG/
XRECHNUNG
Einführung der XRechnung gemäß E-Government-Gesetz (EGovG)
Aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 04.04.2017 (BGBI. I, 770 ff) sowie der E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) ist das CISPA dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) entgegenzunehmen.
Alle Rechnungssteller sind ab einem Auftragswert in Höhe von 1.000 € (netto) verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln (§ 4 ERechV).
Ausnahmen von der Verpflichtung, beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 € netto, sind in § 3 Abs. 3 der ERechV geregelt.
Für Rechnungen und Gutschriften (zur Vereinfachung wird nachfolgend nur noch der Begriff Rechnung verwendet) gilt damit Folgendes:
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen an das CISPA stehen Ihnen folgende alternativen Wege zur Verfügung:
Damit Ihre Rechnung korrekt zugeordnet werden kann, ist die Angabe unserer Leitweg-ID 992‐80255‐64 zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Anforderungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.e-rechnung-bund.de.
Neben den umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben (§ 14 UStG) muss eine elektronische Rechnung gemäß § 5 ERechV folgende Angaben enthalten:
Zusätzlich muss eine elektronische Rechnung folgende Angaben enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bei Beauftragung oder im Vorfeld durch den Auftraggeber übermittelt wurden:
Alle abrechnungsrelevanten Angaben müssen in einer allgemein maschinell lesbaren Form übermittelt werden und dürfen nicht außerhalb der vorgesehenen Textfelder enthalten sein.
Bitte senden Sie jede Rechnung nur einmal. Ein zusätzlicher Versand der Rechnung in Papier- oder Dateiformat ist nicht zulässig.
Rechnungssteller, die gem. § 3 Abs. 3 ERechV nicht zur Einreichung von elektronischen Rechnungen verpflichtet sind, haben neben den zuvor genannten elektronischen Formaten alternativ die Möglichkeit, Rechnungen im PDF-Format an invoice@cispa.de zu übermitteln.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter finance@cispa.de gerne zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung.