Das BVerfG erteilt datenschutzfreundlicher Technikgestaltung bei TK-Diensten eine Absage. Im Dezember wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eines E-Mail-Dienstanbieters zurück. Auch explizit datensparsame Telekommunikationsdienste müssen auf Anordnung umfangreiche Überwachungsmaßnahmen gegenüber einzelnen Nutzern technisch und organisatorisch ermöglichen.
2019-02
2024-05-08