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2019-02

Überwachung by Design

Zusammenfassung

Das BVerfG erteilt datenschutzfreundlicher Technikgestaltung bei TK-Diensten eine Absage. Im Dezember wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eines E-Mail-Dienstanbieters zurück. Auch explizit datensparsame Telekommunikationsdienste müssen auf Anordnung umfangreiche Überwachungsmaßnahmen gegenüber einzelnen Nutzern technisch und organisatorisch ermöglichen.

Artikel

Veröffentlichungsdatum

2019-02

Letztes Änderungsdatum

2024-05-08