Durch den „Brexit“ wird das Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union ab dem Datum des Austritts nicht mehr anwendbar sein. Damit gilt auch der seit Mai 2018 geltende EU-Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten, bestehend aus der Datenschutzgrundverordnung (2016/679) und der JI-Richtlinie (2016/680), nicht mehr im Vereinigten Königreich. Gleichzeitig verliert das Vereinigte Königreich damit den Zugang zum europäischen Datenbinnenmarkt, der aufgrund gemeinsamer Datenschutzgesetzgebung und -durchsetzungsinstrumente den freien Datenfluss zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht. Dieser Beitrag beleuchtet die Konsequenzen des Brexit für den Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich und analysiert mögliche Rechtsgrundlagen und Szenarien eines fortgesetzten Datentransfers im Anwendungsbereich der DSGVO und der JI-Richtlinie nach dem Brexit.
2019
2023-12-09